Satzung der HSV Karlshof

Satzung der Heimselbstverwaltung des vom Darmstädter Studentenwerk geführten Studentenwohnheims „Karlshof“

 

Diese Satzung regelt den Aufbau und die Aufgaben der studentischen Heimselbstverwaltung des Studentenwohnheims „Karlshof“.

 

1. Organisationsform

 

Die HSV ist eine Körperschaft, deren natürliche Personen alle Bewohner des Karlshofes sind.

 

1.1 Wahl der HSV-Mitglieder

 

Die reguläre Wahl der HSV-Mitglieder findet einmal jährlich zu Beginn des Wintersemesters statt. Sie darf nicht in der vorlesungsfreien Zeit der TU-Darmstadt oder der Hochschule Darmstadt stattfinden. Sie ist mindestens zwei Wochen vor Wahltermin öffentlich anzukündigen. Die Wahl ist allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar. Aktives und passives Wahlrecht haben alle Bewohner des Karlshofs. Laut Vereinbarung mit dem Studentenwerk Darmstadt hat die HSV pro 100 Bewohnern einen Vertreter. Jeder Bewohner kann so viele Stimmen abgeben, wie die HSV Plätze hat.

Die Wahlergebnisse sind zeitnah nach der Wahl zu veröffentlichen.

Die Wahl kann angefochten werden, sollte sie nicht den hier genannten Anforderungen entsprechen.

 

1.2 Ämter der HSV

 

Innerhalb der HSV sind Ämter zu vergeben, von denen die folgenden Positionen von verschiedenen HSV-Mitgliedern zwingend besetzt werden müssen:

 

Vorsitzender:

Der Vorsitzende vertritt die HSV nach außen und ist Ansprechpartner für das Studentenwerk.

 

Stellvertretender Vorsitzender:

Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden in seinem Amt.

 

Kassenwart:

Der Kassenwart hat die Aufgabe, die Gelder der HSV zu verwalten und die Buchführung zu überwachen. Er fertigt vor jeder HSV-Wahl einen Kassenbericht an.

 

Die HSV kann nach Bedarf weitere Ämter vergeben, die auch von mehreren Personen besetzt werden können. Eine Person kann auch mehrere dieser Ämter innehaben.

 

Technische Leitung:

Der Amtsträger dieses Amtes ist zuständig für die Einsatzbereitschaft der technischen Ausstattung der HSV.

 

Verleih:

Der Amtsträger kümmert sich um den Verleih von Werkzeug oder anderen Gegenständen an die Bewohner des Karlshofs. Die Verleihbedingungen sowie das Angebot sind auf der Webseite der HSV (www.karlshof.de) einzusehen.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

In dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit sind alle Aktivitäten vereint, die die Erreichung einer breiten Masse zum Ziel haben.

 

Schriftführer:

Der Schriftführer ist verantwortlich für die Dokumentation der HSV-Arbeit.

 

Alle Ämter werden HSV-Intern gewählt. Dabei genügt die Zwei-Drittel-Mehrheit.

 

1.3 Ausscheiden von HSV-Mitgliedern

 

Scheidet ein HSV-Mitglied aus oder ist anderweitig langfristig nicht verfügbar, kann die HSV Neuwahlen durchführen oder selbstständig den freien Platz neu besetzen. Dies muss öffentlich bekannt gemacht werden. Wenn die HSV ein Mitglied selbstständig bestimmt hat, haben die Bewohner des Karlshofs das Recht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Bekanntgabe Veto einzulegen und somit Neuwahlen zu erzwingen. Dafür müssen mindestens 5% der Bewohner ihr Vetorecht nutzen.

 

1.4 Mitarbeit von HSV-Externen

 

Auch nicht in die HSV gewählte Karlshof-Bewohner können mitarbeiten und Ämter innehaben. Davon ausgeschlossen sind allerdings die Ämter des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kassenwarts.

 

1.5 Ehrenamtlichkeit

 

Die Arbeit in der HSV ist ehrenamtlich. Es findet keinerlei finanzielle Entlohnung von Seiten der HSV statt. Besonders zeitaufwändige Aufgaben können jedoch mit einer Aufwandsentschädigung honoriert werden.

 

2 Aufgaben und Arbeit der HSV

 

Die Aufgabe der HSV ist die Förderung des studentischen Miteinanders im Karlshof. Sie ist somit eine gemeinnützige Organisation ohne finanzielle Gewinnabsicht.

 

2.1 HSV-Sitzung

 

Es ist in regelmäßigen Abständen eine Sitzung abzuhalten. Diese ist öffentlich und wird auch öffentlich angekündigt. Die Sitzung ist zu protokollieren.

 

2.2 Einfluss der Bewohnerschaft

 

Grundsätzlich ist jedes Mitglied der HSV Ansprechpartner für die Bewohner des Karlshofs. Vorgetragene Anliegen werden in den Sitzungen diskutiert. Gehen Anträge ein, die die gesamte Bewohnerschaft betreffen, kann die HSV eine Abstimmung veranstalten, bei der alle Bewohner aufgerufen sind über die Sache zu entscheiden.

 

2.3 Aufgaben der HSV

 

Förderung des studentischen Zusammenlebens:

Ziel ist es Veranstaltungen durchzuführen, die es den Studierenden ermöglicht mit anderen Bewohnern in Kontakt zu treten und somit die soziale Interaktion aller Karlshofbewohner sicherzustellen.

 

Vermittlung zwischen Bewohnern und Studentenwerk:

Ziel ist es, die Anliegen der Bewohner gegenüber dem Studentenwerk zu vertreten.

 

Klärung von allgemeinen Mieterfragen:

Die HSV sollte über die aktuelle Rechtslage informiert sein.

 

Verleih:

Um den Bewohnern zu ermöglichen Veranstaltungen durchzuführen oder handwerklich tätig zu sein, kümmert sich die HSV um den Verleih und die Anschaffung von Geräten und Werkzeugen.

 

Karlshof-Fest:

Alljährlich findet am Ende des Sommersemesters das Karlshof-Fest statt, dass von der HSV organisiert wird. Dabei soll es allen Bewohnern ermöglicht werden daran mitzuwirken.

 

2.4 Nutzung der HSV-Gelder und Güter

 

Gelder sowie Eigentümer der HSV dürfen nur zweckgebunden mit den Aufgaben der HSV verwendet werden.

 

2.6 Neutralität der HSV

 

Die HSV muss politisch und religiös neutral sein. Sie darf keine politischen oder religiösen Aktionen finanziell sowie mit ihrem Namen unterstützen.

 

 

3 Schlussbestimmungen

 

Diese Satzung tritt am 1.3.2010 in Kraft. Änderungen an der Satzung können mit Zwei-Drittel-Mehrheit der HSV erwirkt werden. Die Änderung muss öffentlich bekannt gemacht werden und kann erst dann endgültig in Kraft treten, wenn innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch der Bewohner erhoben wird.


letzte Änderung: 10.03.2010 Jonathan